Kommunales Investitionsprogramm 2020
1 Mrd. Euro stehen für Gemeinden und Städte zur Verfügung. Klimaschutz-Projekte im Fokus.
Webinar Klimaschutz-Förderungen: KIP und EUCF kombinieren
10. September 2020, 14-15.30
Der Bund übernimmt mit dem “Kommunalen Investitionsprogramm” bis zur Hälfte der Kosten für Projekte, die entweder wegen der Coronakrise feststecken oder die zwischen Juni 2020 und Dezember 2021 neu begonnen werden. Als Ziel hat die Regierung ausgegeben, dass 200 Mio. Euro – also ein Fünftel der Gesamtsumme – in klimarelevante Projekte fließen sollten. Neubauten müssen daher den Status “klimaaktiv Silber” erfüllen. Das Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden wurde von der Bundesregierung gemeinsam mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund entwickelt.
Welche Investitionen werden gefördert?
Gefördert werden Bauinvestitionen, Sanierungen sowie Instandhaltungsarbeiten bzw. solche Projekte, die das immaterielle Wertgut der Gemeinde verbessern.
Klimarelevante zuschussfähige Projekte sind ua
- Maßnahmen zur Ortskern-Attraktivierung (ua Begegnungszonen)
- Neubauten und Sanierungen kommunaler Gebäude und Anlagen
- Ausbau von Radverkehrs- und Fußwegen
- Energieeinsparung durch hocheffiziente Straßenbeleuchtung
- Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
- Maßnahmen zur Förderung von öffentlichem Verkehr (Haltestelleninfrastruktur, etc.) und kombinierter Mobilität (Abstellanlagen, Park & Ride, etc.)
- Siedlungsentwicklung nach innen
- Die Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, etwa von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Flächen
Welche Summe steht Ihrer Gemeinde zu?
Jeder einzelnen Gemeinde steht ein fix definierter Betrag zur Verfügung. Diesen können Sie der Website des BMF entnehmen.
Mehrfachförderungen möglich
Zusätzlich zu diesem Zuschuss können Gemeinden auch Mittel der Länder (z.B. Bedarfszuweisungen) und weitere Bundesmittel, wie z.B. über Umweltförderung Inland und Klima- und Energiefonds oder die OeMAG, für ein und dasselbe Projekt nutzen.
Infos & Beratung
- Förderhöhe: max. 50% der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt
- Einreichungen: bis 31.12.2021
- zur Antragstellung
- Anfragen rund um das KIP und Antragsstellung richten Sie bitte an die Buchhaltungsagentur des Bundes: kip2020@bhag.gv.at; +43 (0)5 05 06-0