Tiroler Idee
des Monats

Das Rote Kreuz Tirol ist frischgebackener Klimabündnis-Betrieb. Und es hat die erste Bürger-Energiegemeinschaft einer Blaulichtorganisation in Österreich gegründet!
Fluss zwischen grünen Bäumen des Regenwaldes

Interviews mit Experten

Gemeinschaftliche Nutzung von Energie liegt im Trend

2024 hat das Rote Kreuz Tirol die erste Bürger-Energiegemeinschaft (BEG) einer Blaulichtorganisation in Österreich gegründet. Geschäftsführer Thomas Wegmayr erzählt uns im Interview, wie es dazu kam und was man auf dem Weg beachten muss.

Doch was versteht man überhaupt unter einer Bürger-Energiegemeinschaft und was unterscheidet sie von einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft? Thomas Vogel, Experte für Energiegemeinschaften bei der Energieagentur Tirol, hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet und gibt hilfreiche Tipps für Interessent:innen.
Thomas Vogel Energieagentur Tirol
Thomas Vogel Energieagentur Tirol

Im Interview:

Thomas Vogel von der Energieagentur TirolDas 1 x 1 der Energiegemeinschaft

Was ist eine Energiegemeinschaft — und wann reden wir von einer „Erneuerbaren Energiegemeinschaft“?

Thomas Vogel: Der Begriff „Energiegemeinschaft“ ist ein Sammelbegriff für drei unterschiedliche Formen der gemeinsamen Energienutzung: die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Bürger-Energiegemeinschaft (BEG). Sie unterscheiden sich vor allem im Umfang und der geografischen Reichweite — aber das Grundprinzip ist bei allen dasselbe: Energie gemeinsam erzeugen, nutzen und teilen. Eine Energiegemeinschaft kann Energie produzieren, speichern, verkaufen und verbrauchen.

Was neu ist: Erstmals besteht die Möglichkeit, Strom auch über die eigene Grundstücksgrenze hinaus zu verkaufen.

Wie viele Energiegemeinschaften gibt es in Tirol — und wie stark wächst die Bewegung?

Thomas Vogel: Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Mit Anfang 2026 gab es in Tirol mehr als 774 Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, fast 464 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und mehr als 178 Bürger-Energiegemeinschaften. GEAs haben sich in den letzten drei Jahren vervierfacht, EEGs haben sich nahezu verneunfacht — und BEGs sind von einem einzigen Zusammenschluss im Jahr 2023 auf eine dreistellige Zahl angewachsen.

Die gemeinschaftliche Nutzung von Energie liegt im Trend!

 

Ihr möchtet eine Energiegemeinschaft gründen oder euch einer anschließen? Thomas Vogel hat die Tipps parat

Die österreichische Plattform „Strom verbindet – Energiegemeinschaften suchen & finden“ verbindet Energiegemeinschaften und Teilnehmer:innen einfach, schnell und kostenlos.

Eine Energiegemeinschaft eignet sich für alle: Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden können mitmachen. Besonders wichtig: Energiegemeinschaften ermöglichen Teilhabe unabhängig von der Wohnsituation — egal ob Eigenheim oder Mietwohnung.

 

Der Klima- und Energiefonds fördert derzeit die Weiterentwicklung bestehender Energiegemeinschaften, nicht die Neugründung. Die Förderlandschaft entwickelt sich aber laufend weiter, also lohnt es sich, am Ball zu bleiben.

Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften bietet eine umfassende Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Gründung einer Energiegemeinschaft.

Die Energieagentur Tirol steht als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Sie stellt für kleine Energiegemeinschaften und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen ein kostenloses Excel-Tool zur Verfügung.

Mehr Infos und den aufgezeichneten Infoabend zum Thema Energiegemeinschaften auf dem YouTube-Kanal der Energieagentur Tirol.

Photovoltaik auf öffentlichem Gebäude
Photovoltaik auf öffentlichem Gebäude

Good Practice

Das Rote Kreuz mach vor, wie es geht!

Was versteht man unter einer sogenannten Bürger-Energiegemeinschaft? Wie hat das Rote Kreuz sie realisiert?

Thomas Vogel: Alle Rotkreuz-Bezirksstellen sowie der Landesverband Tirol sind Teil der Gemeinschaft — und damit berechtigt, Energie aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und sich untereinander zu besten Konditionen flexibel zur Verfügung zu stellen. Das Herzstück ist Photovoltaik: Wo immer eine Dachfläche geeignet ist, kommt eine Anlage drauf.

Bis 2030 sollen alle geeigneten Flächen im Eigentum des Roten Kreuzes mit Photovoltaikpaneelen ausgestattet sein.

Das große Ziel dahinter ist die Energieautarkie — der Strom, den die Organisation braucht, soll auch von der Organisation produziert werden.

Eine Bürger-Energiegemeinschaft macht genau das möglich: Sie verbindet die einzelnen Standorte, sodass überschüssige Energie dort landet, wo sie gerade gebraucht wird.

Direktor Rotes Kreuz Tirol Thomas Wegmayr
Direktor Rotes Kreuz Tirol Thomas Wegmayr

Im Interview

Thomas Wegmayr, Direktor des Landesverbands Rotes KreuzVon der Idee zur Umsetzung in einem Jahr

Wo und wann hat das Rote Kreuz eine Energiegemeinschaft eingerichtet?

Thomas Wegmayr: Wir haben im Jahr 2024 die erste Bürger-Energiegemeinschaft einer Blaulichtorganisation in Österreich gegründet, an dieser Energiegemeinschaft sind alle Organisationseinheiten des Roten Kreuzes in Tirol beteiligt.

Wie kamen Sie auf diese Idee?

Thomas Wegmayr: Die Möglichkeit eine Energiegemeinschaft zu gründen, wurde von unserem Umsetzungspartner der Firma Team4Energy im Rahmen einer österreichweiten Tagung der Rotkreuz-Geschäftsführer:innen präsentiert.

Wir waren von der Idee von Anfang an begeistert.

Gab es vorher schon Photovoltaik-Anlagen bei Ihren Zweigstellen?

Ja, unsere Bezirksstellen haben bereits vor Jahren mit dem Ausbau von Photovoltaik auf jenen Gebäuden, die dafür geeignet sind, begonnen. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie sieht vor, dass bis 2030 alle Flächen die im Eigentum des Roten Kreuzes stehen und geeignet sind, mit Photovoltaik ausgestattet werden.

Wie lange dauerte es von der Idee zur konkreten Umsetzung?

Thomas Wegmayr: Ca. 1 Jahr

Photovoltaik mit weißen Bergen im HIntergrund
Photovoltaik mit weißen Bergen im HIntergrund

Aus der Praxis

Herausforderungen, Erfolge und ein Tipp

Was waren die Herausforderungen?

Thomas Wegmayr: Wir haben gemerkt, dass die Stromanbieter in der Anfangsphase mit der Bearbeitung unserer Anträge überfordert waren.

Wie läuft es aktuell mit der Energiegemeinschaft? 

Thomas Wegmayr: Die zur Verfügung stehende Menge an Strom aus der Bürger-Energiegemeinschaft wächst durch den Ausbau der Photovoltaik bei unseren Dienststellen stetig.

Das Angebot wird aufgrund der attraktiven Preise für unsere Bezirks- und Ortsstellen sehr gut angenommen.

Wer unterstützte Sie bei der Organisation?

Thomas Wegmayr: Wir wurden von der Firma Team4Energy durch den gesamten Prozess der Gründung und Inbetriebnahme unterstützt.

Welchen Tipp geben Sie anderen anderen Betrieben oder Gemeinden mit?

Thomas Wegmayr: Sofern möglich, sollte immer die Gründung einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft geprüft werden. Sofern das nicht möglich ist, bietet die Bürger-Energiegemeinschaft eine sehr gute Alternative.

Eine gute rechtliche Beratung ist für die Gründung unbedingt zu empfehlen.

EEG oder BEG?

Energiegemeinschaften im Vergleich

Technische Vorrausetzungen für beide Formen: Alle Mitglieder benötigen einen Smart Meter mit aktiviertem Opt-In (Viertelstundenmessung). Die Energiezuordnung erfolgt — wie bei der EEG — auf Basis von Viertelstundenwerten über den jeweiligen Netzbetreiber.

Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG)

  • Eine EEG darf erneuerbare Energie in Form von Strom, Wärme und erneuerbarem Gas erzeugen und teilen.
  • Ist auf ein lokales oder regionales Netzgebiet innerhalb eines oder mehrerer Umspannwerke beschränkt.
  • Lokale EEGs sparen 57 % und regionale EEGs 28 bzw. 64 % (abhängig von der Netzebene) auf den Arbeitspreis des Netznutzungsentgelts und Befreiung der Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren Förderbeitrag.
  • auch ohne eigene Erzeugungsanlage möglich
  • Für wen: Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen

Bürger-Energiegemeinschaft (BEG)

  • Energiequellen: nur elektrische Energie, aber nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt.
  • Eine BEG ermöglicht den bundesweiten Zusammenschluss von Bürger:innen zur gemeinsamen Energienutzung.
  • Hauptzweck: Gemeinwohlnutzen, keine finanziellen Vergünstigungen in Form einer Netzentgelt-Reduktion.
  • auch ohne eigene Erzeugungsanlage möglich
  • Für wen: Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Gemeinden, NGOs, Elektrizitätsunternehmen und Großunternehmen. Kontrolle ausüben dürfen nur natürliche Personen, Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen.